Seminartage Rechtsänderungen 2025/2026

von 9 bis 16 Uhr in

Dortmund Westfalenhallen (Silbersaal)
Montag, 9. Februar 2026
Würzburg Congress Centrum (Franconia-Saal)
Mittwoch, 11. Februar 2026
Hamburg Hotel Grand Elysée (Spiegelsaal)
Montag, 16. Februar 2026
Augsburg Kongress am Park (Kongresssaal)
Montag, 23. Februar 2026
Mannheim Congress Center Rosengarten (Alice Bensheimer Saal)
Montag, 2. März 2026
Baden-Baden Kongresshaus (Kongresssaal II)
Donnerstag, 5. März 2026
München Hotel Bayerischer Hof (Festsaal)
Dienstag, 10. März 2026
Leipzig Hotel The Westin Leipzig (Ballsaal)
Donnerstag, 19. März 2026

 Sie sind am Seminartag Rechtsänderungen 2025/2026 - Online interessiert: ONLINE-Seminar

Unser Seminartag Rechtsänderungen hilft Ihnen, die Neuerungen in den Griff zu bekommen und die Mandanten rationell zu beraten. Wir geben Ihnen Hinweise zur Gestaltungsberatung, die Ihre Mandanten von Ihnen erwarten. 

Es genügt nicht, dass der Chef Bescheid weiß. Die Schwierigkeit der Änderungen macht es notwendig, alle Mitarbeiter, die Abschlüsse und Steuererklärungen erstellen, an diesen Seminartagen teilnehmen zu lassen. Unsere Projektionsmethode macht es leicht, die komplizierten Regelungen aufzunehmen und vor allem zuverlässig zu behalten. Eingehende gedruckte Unterlagen machen jedes Mitschreiben überflüssig. Sie bewähren sich als zuverlässige Begleiter bei der täglichen Arbeit.

Wir informieren Sie umfassend über wesentliche Rechtsänderungen bei den Ertragsteuern, u.a. Steuerbefreiung für weiterarbeitende Rentner, Steuerbefreiung für PV-Anlagen, Wegzugsbesteuerung bei Investmentfondsanteilen, degressive AfA für bewegliches Anlagevermögen, Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge, Ausweitung der Forschungszulage, Abschaffung der Lizenzschranke, Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung, Senkung der Körperschaftsteuer, Senkung des Einkommensteuersatzes auf nicht entnommene Gewinne von Personenunternehmen, Anhebung der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen, Erhöhung der Übungsleiterpauschale und Anhebung der Ehrenamtspauschale.

Wir behandeln weitere Gesetzesänderungen, z.B. Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften, Senkung der Umsatzsteuer auf Restaurantleistungen, E-Rechnung, Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen, Bekanntgabe von Verwaltungsakten, Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung, Änderungen im Namensrecht.

Wir besprechen wichtige Entscheidungen des BFH, u.a. zur körperschaftsteuerlichen Organschaft, zum gewerblichen Grundstückshandel, Teilwertabschreibung auf Gesellschafterdarlehen an eine KG, Einkünfte aus kaufmännischer Tätigkeit von Gesellschaftern einer Partnerschaftsgesellschaft, Verlustuntergang bei Steuerstundungsmodellen, doppelte Haushaltsführung bei Lebensmittelpunkt im Elternhaus, Preisgelder für wissenschaftliche Arbeiten, Sonderabschreibungen für neue Mietwohnungen nach Gebäudeabbruch, Umsatzsteuer bei Übernahme ärztlicher Notfalldienste, Grunderwerbsteuer bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, Pauschalabfindung bei Eheschließung, Antrag auf Optionsverschonung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Schätzung nach der Richtsatzsammlung.

Außerdem behandeln wir wichtige Erlasse der Finanzverwaltung, u.a. zu Familiengenossenschaften, zur Schenkung eines Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch, zum Abzug von Unterhaltsleistungen, zur Besteuerung von Fremdwährungsguthaben, zur Umsatzsteuer auf Online-Veranstaltungen und zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Direktverbrauchs von Strom aus privaten Photovoltaikanlagen.

Honorar: Einschließlich der gedruckten Unterlagen 330 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Hinweis: Der Seminartag Rechtsänderungen eignet sich als Pflichtfortbildung für Steuerfachanwälte nach § 15 FAO (4 Std. 40 Min.). Eine Teilnahmebescheinigung erhalten Sie auf Anforderung.