Ausbildung

Eine gute theoretische Schulung - so früh wie möglich

Zuverlässige und motivierte Mitarbeiter werden von keiner Stelle in Deutschland produziert. Deshalb kann der Praxisinhaber seine Personal- und Qualitätsprobleme langfristig nur durch rechtzeitige Investitionen in die Ausbildung und Weiterbildung seiner Mitarbeiter lösen.

Wir empfehlen frühzeitig eine systematische Grundausbildung im Steuerrecht, die ein Höchstmaß an Qualifikation und Motivation gewährleistet.

Grundausbildung 

  • Buchführung für Anfänger und Auszubildende
  • Woche für Auszubildende 

Diese Wochen sollten am Anfang der Ausbildung stehen möglichst noch innerhalb der Probezeit.

Vor der Prüfung zum Steuerfachangestellten

  • Steuergrundkurs (2 Wochen)
  • Woche Buchführung und Bilanzierung.

Buchführung für Anfänger und Auszubildende

Wir vermitteln die Grundlagen der praktischen Buchführung anhand einfacher Buchungssätze.

Woche für Auszubildende

Wir vermitteln das Grundwissen der Einkommensteuer, Umsatzsteuer sowie des Verfahrensrechts.

Steuergrundkurs (2 Wochen)

Vermittelt werden gründliche Kenntnisse der Einkommen-, Gewerbe-, Umsatz-, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie des Verfahrensrechts.

Woche Buchführung und Bilanzierung

Vermittelt wird das buchführungsrelevante Handels- und Steuerrecht, z.B. Buchführungspflicht, Bewertung, AfA, Sonderabschreibungen, Rückstellungen und Rücklagen. 

Kurs Steuerrecht, Buchführung und Bilanzierung (3 Wochen)

Ein intensiver Steuerrechtskurs

= Steuergrundkurs (2 Wochen) und Woche Buchführung und Bilanzierung in einem durch.

Einstieg für Hochschulabsolventen

Steuerrechtliche Weiterbildung der Diplom-Betriebswirte und der Hochschulabsolventen.

Kurz-Seminare (2 ½ Tage)

Knappe und prägnante Wiederholung und Auffrischung von Grundlagen sowie Erarbeitung von Neuerungen und Updates in zahlreichen Schaubildern.