Seminartag-Inhalte
Unser Seminartag Rechtsänderungen 2021/2022 hilft Ihnen, die Neuerungen in den Griff zu bekommen und die Mandanten rationell zu beraten. Wir geben Ihnen Hinweise zur Gestaltungsberatung, die Ihre Mandanten von Ihnen erwarten.
Es genügt nicht, dass der Chef Bescheid weiß. Die Vielzahl und Schwierigkeit der Änderungen machen es notwendig, alle mit Abschlüssen oder Erklärungen befassten Mitarbeiter an diesem Seminartag teilnehmen zu lassen. Unsere Lern-Methode macht es leicht, die komplizierten Regelungen aufzunehmen und vor allem zuverlässig zu behalten.
Wir informieren Sie umfassend über wesentliche Rechtsänderungen bei den Ertragsteuern, u.a. Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften, verlängerte Investitionsfristen bei Investitionsabzugsbetrag und 6b-Rücklage, Homeoffice-Pauschale, Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie, steuerfreie Corona-Zuschüsse, Wegzugsbesteuerung, Verluste aus Kapitalvermögen, verbilligte Vermietung, verbesserte Behinderten- und Pflegepauschbeträge, Solidaritätszuschlag, erweiterter Verlustrücktrag, Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 mit Auswirkungen auf Vollverzinsung und automatischen Verspätungszuschlag, Bagatellgrenzen bei der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags.
Wir behandeln weitere Steueränderungen, z.B. Umsatzsteuer in der Gastronomie, innergemeinschaftliche Fernverkäufe, OSS-Verfahren, Durchschnittssatzbesteuerung für Land- und Forstwirte, Neuregelung der Grunderwerbsteuer für Personen- und Kapitalgesellschaften, verlängerte Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung, Abzug von Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer sowie weitere Gesetzesänderungen, z.B. zum Berufsrecht der Steuerberater, Recht der Personengesellschaften, Transparenzregister, Insolvenzrecht und Statusfeststellungsverfahren.
Wir besprechen wichtige Entscheidungen des BFH und anderer Bundesgerichte, u.a. zur Rentenbesteuerung, Höhe der Steuerzinsen, Verkauf eines Eigenheims mit Arbeitszimmer, Bewertung von Fremdwährungsdarlehen, Auszahlung einer Lebensversicherung als Leibrente, Zuordnung zum Unternehmensbereich, Zahlung von Verwarnungsgeldern und Übernahme der Berufshaftpflichtversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber, Instandhaltungsrücklage bei der Grunderwerbsteuer.
Außerdem behandeln wir wichtige Erlasse der Finanzverwaltung und Veröffentlichungen der Ministerien, u.a. zur Schlussabrechnung bei den Coronahilfen, zum Sofortabzug von Computerhard- und -software, Verschärfungen für Gutscheine und Geldkarten vom Arbeitgeber, Besteuerung von Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken, Vorsteuerabzug bei Bruchteilsgemeinschaften, Umsatzsteuer auf Präsenz- und Online-Seminare und fortführungsgebundener Verlustvortrag bei GmbH.