Wir besprechen ausführlich und steuerartenübergreifend die Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Damit bleiben Sie auf dem neuesten Stand und können Ihre Mandanten umfassend und kompetent beraten.
Wir behandeln u.a.: Steuerliche Begünstigungen bei Veräußerung und Aufgabe, Wechsel der Gewinnermittlungsart, Earn-out-Klausel, Ausfall der Kaufpreisforderung; Veräußerung gegen Rente; Übertragung unter Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern; Übergang zur Vermögensverwaltung oder Liebhaberei; Betriebsverpachtung; Schenkung gegen Versorgungsleistungen, Schenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt; teilentgeltliche Übertragung; Schenkungsteuer, z.B. Verschonungsabschläge, Umsatzsteuer, z.B. Geschäftsveräußerung; Grunderwerbsteuer.