Aktuelle Rechtsprechung
Eine Abonnement-Anmeldung zu einem Präsenz-Seminar oder Online-Seminar gilt grundsätzlich für das laufende Jahr (4 Kurstermine) und verlängert sich automatisch um das Folgejahr, falls Ihre schriftliche Kündigung nicht bis zum letzten Kurstermin des laufenden Jahres bei der Akademie vorliegt. Das Honorar ist jeweils 2 Wochen vor Beginn des ersten Seminartermins / Onlinetermins zahlungsfällig.
Kurse und Seminare
Das Honorar ist zwei Wochen vor Kurs- oder Seminarbeginn zahlungsfällig. Ein Rücktritt oder eine Ummeldung, gleichgültig aus welchem Grund, befreit von der Honorarpflicht nur, wenn die Erklärung mindestens zwei Wochen vor Kurs- oder Seminarbeginn schriftlich bei der Akademie vorliegt.
Besteht ein Kurs aus mehreren Wochen, werden bei Kündigung oder Kursabbruch besuchte Wochen wie Einzelwochen mit 850 € zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet. Angefangene Wochen zählen voll.
Ein Anspruch auf die Kursunterlagen besteht nur, soweit tatsächlich am Unterricht teilgenommen wird.
Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung
Der Acht-Wochen-Lehrgang ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie erhalten eine Gesamtrechnung über alle drei Abschnitte. Die Einschreibegebühr von 50 € ist mit der Anmeldung zu entrichten. Die Einschreibegebühr ist nicht erstattungsfähig.
(1) Das Honorar ist jeweils zwei Wochen vor jedem Kursabschnitt zahlungsfällig.
(2) Ein Rücktritt befreit von der Honorarpflicht nur, wenn die Erklärung mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn schriftlich bei der Akademie vorliegt.
(3) Die ersten zwei Wochen sind für beide Seiten honorarpflichtige Probewochen. Bis zum Ende der zwei Probewochen bedarf eine Kündigung keiner Begründung.
(4) Bei Kündigung werden besuchte Wochen mit je 850 € zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet. Angefangene Unterrichtswochen werden voll berechnet.
(5) Ein Anspruch auf die Kursunterlagen besteht nur, soweit tatsächlich am Unterricht teilgenommen wird.
Seminarkurs Steuerberater-Examen
Der 14-Wochen-Lehrgang ist von der Umsatzsteuer befreit. Die Einschreibegebühr von 50 € ist mit der Anmeldung zu entrichten. Die Einschreibegebühr ist nicht erstattungsfähig.
(1) Das Kurshonorar für den ersten Abschnitt (3 Wochen) und den zweiten Abschnitt (11 Wochen) ist jeweils zwei Wochen vor Kursbeginn in Bad Herrenalb vorliegend zahlungsfällig.
(2) Ein Rücktritt vor Beginn des ersten Abschnitts, gleich aus welchem Grund, befreit von der Honorarpflicht nur, falls die Rücktrittserklärung zwei Wochen vor Kursbeginn schriftlich bei der Akademie vorliegt.
(3) Die drei Wochen des ersten Abschnitts sind für beide Seiten honorarpflichtige Probezeit. Bis zum Ende der drei Probewochen bedarf eine Kündigung keiner Begründung. Scheidet ein Teilnehmer während der Probewochen aus, werden die besuchten Wochen als Einzelwochen mit je 850 € zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet. Angefangene Unterrichtswochen werden voll berechnet.
(4) Beendet ein Teilnehmer den zweiten Kursabschnitt vorzeitig oder kündigt die Akademie aus wichtigem Grund, werden die besuchten Wochen als Einzelwochen mit je 850 € zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet. Angefangene Wochen werden voll berechnet. Vom zeitanteilig restlichen Kurshonorar wird dem Teilnehmer ein Viertel erstattet.
(5) Ein Anspruch auf die Kursunterlagen besteht nur, soweit tatsächlich am Unterricht teilgenommen wird.