Wirtschaftsrecht

Im »Grundkurs Bürgerliches Recht« erarbeiten wir in zwei Wochen die Grundlagen des Bürgerlichen Rechts sowie die Grundlagen wichtiger Nebengebiete, wie Handelsrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht. Wir vermitteln den Teilnehmern eine Lerntechnik, die sich auch auf der Universität bewährt und wir üben anhand des »Prüfungsschemas Anspruchsgrundlagen« die Bearbeitung juristischer Fälle. 

Der Zwei-Wochen-Grundkurs eignet sich: 

  • hervorragend als Einstieg in das Jura- und Betriebswirtschaftstudium,
  • für angehende Steuerfachwirte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und
  • für Praxisinhaber und deren Mitarbeiter.

Ziel der Studienwochen »Bürgerliches Recht« und »Gesellschaftsrecht« ist es, präzise Rechtskenntnisse für die Bedürfnisse einer Steuerberater-Praxis zu vermitteln und bereits vorhandene Kenntnisse an die neueste Rechtslage anzupassen. Die Beurteilung und Gestaltung von Sachverhalten setzt häufig voraus, dass bürgerlich-rechtliche Vorfragen erkannt und richtig beurteilt werden. Die Auswahl der Problemkreise erfolgt nach ihrer Dringlichkeit für die Praxis.

Diese Studienwochen eignen sich: 

  • für Praxisinhaber und deren Mitarbeiter,
  • für die Vorbereitung auf den wirtschaftsrechtlichen Teil des Wirtschaftsprüfer-Examens und
  • hervorragend als Einstieg in das Jurastudium.
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GrundkursBürgerlichesRecht(2Wochen)
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BürgerlichesRecht,Teil1undKlausurentechnik
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BürgerlichesRecht,Teil2undWirtschaftsrecht
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GesellschaftsrechtundMusterverträge
 
AllgemeineHinweise
Der »Grundkurs Bürgerliches Recht« und die Studienwochen »Bürgerliches Recht« und »Gesellschaftsrecht« finden alle 2 Jahre statt.

Der Unterricht beginnt jeweils Sonntagabend um 19 Uhr und endet Freitag um 11 Uhr.

Honorar: Der Grundkurs Bürgerliches Recht kostet 1.300 € zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Studienwoche kostet 800 € zuzüglich Umsatzsteuer.
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