GrundkursBürgerlichesRecht(2Wochen)
Der Zwei-Wochen-Grundkurs eignet sich:
  • hervorragend als Einstieg in das Jura- und Betriebswirtschaftstudium,
  • für angehende Steuerfachwirte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und
  • für Praxisinhaber und deren Mitarbeiter.

Wir behandeln u.a., Prüfungsschema Anspruchsgrundlagen; BGB: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, u.a. Willenserklärung, Vertragsschluss, Stellvertretung, Minderjährigenrecht. Leistungsstörungen, Schadensersatzrecht. Ungerechtfertigte Bereicherung. Deliktsrecht. Grundzüge des Familienrechts.
Technik der Rechtsklausur. BGB: Sachenrecht; Eigentumserwerb, Pfandrecht, Grundbuch, Nießbrauch; Kreditsicherung durch Sicherungsübereignung, Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt, Hypothek, Grundschuld. Handelsrecht. Grundlagen des Insolvenzrechts. Arbeitsrecht. Grundzüge des Erbrechts.  

  • Mit dem »Prüfungsschema Anspruchsgrundlagen« geben wir den Teilnehmern ein Grundgerüst an die Hand, mit dem mühelos juristische Fälle bearbeitet werden können.
  • Da wir auch eine Lerntechnik vermitteln, ist dieser Grundkurs für angehende Studenten und Studenten eine ideale Vorbereitung auf die Universität.

 
AllgemeineHinweise
Der »Grundkurs Bürgerliches Recht« findet alle 2 Jahre statt.

Der Unterricht beginnt Sonntagabend um 19 Uhr und endet Freitag um 11 Uhr.

Honorar: 1.300 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Unterkunft in Einzelzimmern und gute Verpflegung kosten zwischen 552 und 960 €.

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