Vier Wochen theoretische Schulung - so früh wie möglich.
Als Grundausbildung im Steuerrecht empfehlen wir eine
vierwöchige systematische Rundumausbildung, die ein Höchstmaß an Ausbildung und Motivation gewährleistet.
- Woche für Auszubildende und dann
- zweiwöchiger Steuergrundkurs und dann
- Woche Buchführung und Bilanzierung.
Diese Schulungen sollten ganz am Anfang der Ausbildung stehen, möglichst noch innerhalb der Probezeit.